Ratgeber

Fassadenreinigung an der Haustür: die Betrugsmasche erkennen

„Wir arbeiten gerade nebenan und hätten noch Material übrig.“ Was danach folgt, kennt jede Verbraucherzentrale: überhöhte Rechnung, Hochdruckschaden am Putz, Firma nicht mehr auffindbar. Neun Warnzeichen, was Sie an der Tür sagen — und welche Rechte Sie nach § 312g BGB haben, wenn Sie schon unterschrieben haben.

Wie es abläuft

So läuft der Betrug an der Haustür ab

Es klingelt. Zwei bis vier Leute, ein Transporter, Arbeitskleidung. Man sei gerade im Nachbarort auf einer Baustelle, habe Material und einen freien Nachmittag übrig — und Ihre Fassade sehe wirklich nicht gut aus.

Dann geht es schnell. Ein Preis wird mündlich genannt, meist auffällig niedrig. Es soll heute noch losgehen, weil man morgen wieder weg ist. Unterschrieben wird auf einem Formular ohne Briefkopf, an der Motorhaube. Gezahlt wird bar, gerne im Voraus oder direkt nach dem ersten Arbeitstag.

Gearbeitet wird — oft mit Hochdruck, manchmal mit einem nicht näher bezeichneten Mittel aus dem Kanister. Anschließend wird eine „Imprägnierung“ oder „Nanoversiegelung“ aufgetragen, die im ersten Angebot nicht vorkam und den Preis vervielfacht. Wer das nicht zahlen will, bekommt zu hören, die Arbeit sei ja schon gemacht.

Am Ende steht eine Rechnung, die ein Vielfaches der genannten Summe beträgt, eine Fassade, deren Putz mit Hochdruck aufgerissen wurde, und ein Auftragnehmer, der nicht mehr erreichbar ist. Die Adresse auf dem Zettel existiert nicht, die Handynummer ist abgeschaltet.

Warnzeichen

Neun Punkte, bei denen Sie hellhörig werden sollten

Kein einzelner Punkt ist für sich ein Beweis. Drei davon zusammen sind ein deutliches Signal.

  • Sie haben nicht angefragt. Seriöse Betriebe klingeln nicht unangemeldet mit einem Angebot für Ihre Fassade.
  • „Material ist noch übrig.“ Der Klassiker. Ein kalkulierender Betrieb hat keine Restposten zu verschenken.
  • Es muss sofort sein. Zeitdruck ist das wichtigste Werkzeug — er verhindert Vergleichsangebote und Nachdenken.
  • Der Preis kommt mündlich. Kein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, Fläche und Einzelpositionen.
  • Barzahlung, am besten vorab. Ohne Überweisung gibt es keinen Zahlungsnachweis und keinen Weg zurück.
  • Keine überprüfbare Adresse. Auf dem Zettel steht kein vollständiger Firmensitz, keine Steuernummer, kein Handelsregistereintrag.
  • Nachträgliche Zusatzleistungen. Die „unbedingt nötige“ Versiegelung, von der vorher nie die Rede war.
  • Wunderversprechen. „Zehn Jahre Garantie“, „nie wieder Algen“, „selbstreinigend“ — ohne Produktnamen, Datenblatt und schriftliche Garantiebedingungen ist das nichts wert.
  • Hochdruck als Standardantwort. Wer ungefragt jede Fassade mit Hochdruck behandelt, hat sich den Untergrund nicht angesehen.
Der eigentliche Schaden

Das Geld ist oft nicht das Schlimmste

Putzfassade mit blauem Tag daneben ein grauer Übermalungsfleck, der sich deutlich vom Putz abhebt

Was danach zu reparieren ist

Hochdruck auf Putz reißt die Oberfläche auf und spült Fugenmörtel aus. Die Wand nimmt anschließend mehr Wasser auf als vorher — Bewuchs kommt schneller zurück, und bei Frost sprengt eingedrungenes Wasser die Oberfläche weiter ab.

Eine dichte „Versiegelung“ auf einem Untergrund, der atmen muss, hält Feuchtigkeit im Mauerwerk fest. Bei Altbauten und Naturstein ist das ein ernstes Problem, das sich erst nach Monaten zeigt.

Und eine falsch aufgetragene Beschichtung lässt sich nicht einfach entfernen. Was danach an Sanierung ansteht, kostet regelmäßig mehr als die fachgerechte Reinigung von Anfang an gekostet hätte.

An der Tür

Was Sie sagen können

Sie müssen nicht diskutieren und keine Begründung liefern. Ein Satz reicht.

„Danke, ich vergebe keine Aufträge an der Haustür.“ Damit ist das Gespräch beendet. Wer daraufhin nachlegt, Druck aufbaut oder Ihnen erklärt, warum das jetzt gerade unbedingt sein muss, bestätigt genau das, weshalb Sie nein gesagt haben.

Wenn Sie das Angebot trotzdem interessant finden: Lassen Sie sich Firmenname, vollständige Anschrift und Telefonnummer geben und sagen Sie, dass Sie sich melden. Ein seriöser Betrieb hat damit kein Problem. Prüfen Sie danach in Ruhe, ob es die Firma gibt, und holen Sie ein zweites Angebot ein.

Unterschreiben Sie nichts an der Tür. Zahlen Sie nichts bar. Und lassen Sie niemanden „schon mal anfangen“, solange kein schriftliches Angebot vorliegt.

Wenn es zu spät ist

Sie haben unterschrieben — was jetzt gilt

Ein an der Haustür geschlossener Vertrag ist rechtlich ein Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen. Für Verbraucher gelten dabei besondere Regeln.

Nach § 312g BGB haben Sie bei solchen Verträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Widerruf muss nicht begründet werden. Wichtig: Wurden Sie über dieses Recht nicht ordnungsgemäß in Textform belehrt — und das ist bei Zetteln ohne Briefkopf die Regel —, beginnt die Frist gar nicht erst zu laufen. Sie verlängert sich dann erheblich, längstens auf zwölf Monate und 14 Tage.

Widerrufen Sie schriftlich und nachweisbar: per Einschreiben an die angegebene Adresse, zusätzlich per E-Mail. Bewahren Sie eine Kopie und den Einlieferungsbeleg auf. Bereits ausgeführte Arbeiten können unter Umständen anteilig zu vergüten sein — das hängt davon ab, ob Sie den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt und ob man Sie korrekt belehrt hat.

Wurde überhöht abgerechnet oder Schaden angerichtet, zahlen Sie nicht unter Druck. Fotografieren Sie den Zustand, sichern Sie alle Unterlagen und lassen Sie den Schaden von einem ortsansässigen Betrieb oder einem Sachverständigen einschätzen. Bei Nötigung, Täuschung oder wenn die Firma nicht auffindbar ist, gehört der Fall zur Polizei — Anzeige erstatten kann jeder, auch wenn ihm der Vorgang unangenehm ist.

Kostenlose Beratung zu Ihrem konkreten Fall gibt die Verbraucherzentrale Bayern. Dieser Text gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wenn Sie danach ein zweites, seriöses Angebot einholen wollen: Was eine Reinigung tatsächlich kostet, steht unter Fassadenreinigung Kosten und Preise. Wie wir arbeiten, zeigen Fassadenreinigung, Graffitientfernung und die Ergebnisse unter Vorher–Nachher.

Zum Vergleich

Woran Sie einen seriösen Anbieter erkennen

Er kommt, weil Sie gefragt haben

Der Kontakt geht von Ihnen aus — über Anfrage, Telefon oder Empfehlung. Nicht über die Türklingel.

Er sieht sich die Fläche an

Untergrund, Verschmutzung und Zugänglichkeit entscheiden über das Verfahren. Ohne Besichtigung gibt es keinen belastbaren Preis.

Er schreibt es auf

Schriftliches Angebot mit Firmensitz, Leistungsbeschreibung, Fläche, Verfahren und Einzelpreisen. Vor Arbeitsbeginn, nicht danach.

Er ist auffindbar

Feste Adresse, Impressum, Rechnung mit Steuernummer, Zahlung per Überweisung. Auch in einem halben Jahr noch erreichbar.

Er sagt auch mal ab

Wenn der Putz hohl ist oder die Wand ein Feuchteproblem hat, hilft keine Reinigung. Das zu sagen kostet ihn den Auftrag — und ist genau deshalb ein gutes Zeichen.

Er verspricht nichts Unmögliches

Keine „ewige“ Versiegelung, keine Garantie gegen Graffiti, keine Wunder. Was ein Verfahren leistet und wo es endet, sollte er Ihnen erklären können.

Häufige Fragen

Was Betroffene uns fragen

Ist ein an der Haustür geschlossener Vertrag überhaupt gültig?

Ja, ein mündlich oder auf einem einfachen Zettel geschlossener Vertrag ist grundsätzlich wirksam. Als Verbraucher haben Sie bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen aber ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB — in der Regel 14 Tage, und erheblich länger, wenn nicht ordnungsgemäß in Textform darüber belehrt wurde.

Muss ich bezahlen, wenn schon gearbeitet wurde?

Nicht automatisch den geforderten Betrag. Ob und in welcher Höhe bereits erbrachte Leistungen zu vergüten sind, hängt unter anderem davon ab, ob Sie den vorzeitigen Beginn ausdrücklich verlangt haben und ob korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wurde. Zahlen Sie nichts unter Druck an der Tür, sondern lassen Sie den Fall prüfen.

Was mache ich, wenn Schaden an der Fassade entstanden ist?

Zustand fotografieren, alle Unterlagen und Zahlungsbelege sichern, Zeugen notieren. Dann den Schaden von einem ortsansässigen Fachbetrieb oder einem Sachverständigen beurteilen lassen. Ist der Verursacher nicht mehr auffindbar, gehört der Vorgang zur Polizei — auch dann, wenn wenig Aussicht auf Erstattung besteht, weil Anzeigen helfen, Serientäter zu erkennen.

Sind niedrige Quadratmeterpreise immer verdächtig?

Nicht per se. Verdächtig ist ein Preis, der ohne Besichtigung genannt wird, denn er kann gar nicht kalkuliert sein. Auffällig günstige Angebote beruhen außerdem fast immer auf Hochdruck — das ist tatsächlich billiger, richtet auf Putz, Klinker und Naturstein aber Schaden an, dessen Reparatur die Ersparnis übersteigt.

Wo bekomme ich Hilfe?

Die Verbraucherzentrale Bayern berät zu Haustürgeschäften und prüft Verträge. Bei Nötigung, Täuschung oder nicht auffindbaren Firmen ist die Polizei zuständig. Für die Einschätzung eines Fassadenschadens hilft ein ortsansässiger Fachbetrieb oder ein öffentlich bestellter Sachverständiger.

Zweitmeinung

Unsicher, ob ein Angebot seriös ist?

Schicken Sie uns, was Ihnen vorliegt. Wir sagen Ihnen, ob das genannte Verfahren zu Ihrem Untergrund passt und ob der Preis plausibel ist — auch dann, wenn daraus kein Auftrag für uns wird.

Lieber gleich jemanden fragen, der bleibt

Wandklar sitzt in München, arbeitet chemiefrei und ohne Hochdruck und gibt den Preis vor der ersten Handbewegung schriftlich.

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